Freitag, 17. November 2017

Antrag oder nicht Antrag?

Hallo ihr Lieben, 

gerade wieder gelesen, soll ich einen Schwerbehindertenantrag stellen, oder nicht?


Nun dazu mal ein paar Stichpunkte, die du dir vielleicht überlegen solltest?

1. Was willst du damit erreichen?

Was erhoffst du dir von einer Anerkennung der Schwerbehinderung? Möchtest du Steuern sparen oder liegt dein Hauptaugenmerk darauf, dass du z.B. im Job besser abgesichert bist? Du hast nämlich ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 30 oder auch 40 die Möglichkeit, dich beim Arbeitgeber und Integrationsamt einem Schwerbehinderten "gleichstellen" lassen zu können. Das würde dir einen gewissen Schutz vor Kündigung geben, denn der Arbeitgeber müsste dann die Kündigung beim Integrationsamt "rechtfertigen". Dies kann natürlich eine große Hilfe sein, gerade bei Endometriose, die chronisch ist und öfter mal Fehlzeiten wegen Operationen z.B. fordert! Weitere Infos dazu findest du auf der Seite der Arbeitsagentur für Arbeit unter dem Punkt Menschen mit Behinderung! 

2. Möchtest du deine Diagnose wirklich veröffentlichen? 

Das muss dir auch bewusst sein, dass du damit dich "outest" an dieser Erkrankung zu leiden!
Das kann, muss aber nicht von Nachteil sein, viele Frauen gehen damit locker um und haben ihrem Arbeitgeber bereits mitgeteilt, dass sie aufgrund der Endometriose krank sind.  
Das musst du abwägen, ob oder ob nicht! Es ist auf jeden Fall keine Verpflichtung einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, nur eine Möglichkeit die du in Erwägung ziehen kannst! 

3. Ist Endometriose eine Schwerbehinderung?

Diese Frage kommt auch häufig vor, da es -wie du sicherlich weißt- sehr viele verschiedene Formen der Endometriose gibt. Sie wird in Stadien eingeteilt und kann verschiedene Probleme im täglichen Leben verursachen. Das ist von Frau zu Frau unterschiedlich. Da es auch Frauen mit Endometriose gibt, die keine Beeinträchtigungen haben oder Schmerzen, sollte man sich gut informieren ob es Sinn macht diesen Antrag zu stellen! 
Mit dieser Problematik kennen sich Profis natürlich besser aus, als jemand der noch nicht mal weiß, was überhaupt Endometriose ist! Deshalb ganz klar der Hinweis auf die Endometriose Vereinigung Deutschlands e.V., die auch bei diesen Thema kompetente Beratung/Rechtsberatung  parat hält! Hierzu die Informationen der Webseite:

Um einen Termin für eine persönliche Telefonberatung zu vereinbaren, rufen Sie uns gerne an: 0341 - 3065304
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10:00-12:00 Uhr Mittwoch 12:30-14:30 Uhr
Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.
Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie unter:
Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.
Bernhard-Göring-Str. 152
04277 Leipzig




4. Wie und wo stelle ich den Antrag?

Wie eben schon erwähnt, lass dir dabei helfen einen Antrag zu stellen (Endometriose Vereinigung Deutschland) oder auch bei einer beim Sozialverband VdK Deutschlandshttps://www.vdk.de/deutschland/

Um einen  Antrag überhaupt stellen zu können, empfehle ich dir sobald du die Diagnose Endometriose erhalten hast, einen Ordner anzulegen!! Sammle alles, was deine Krankheit betrifft: Arztbriefe, OP-Berichte (in denen der Grad der Endometriose drauf stehen sollte),Adressen von Kliniken und Ärzten, die dich behandelt haben. Du wirst dies alles für einen Antrag benötigen! Lass dir alles kopieren und bewahre es zuhause auf!

5. Ich krieg das alleine hin!!!

Du kannst natürlich selbst einen Antrag stellen! Ich beantragte damals meinen "Ausweis" beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales oder Versorgungsamt.

Dazu musst du wissen, was "Behindert" im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) überhaupt bedeutet:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

Und das gilt es zu "beweisen" und zu belegen! Aus diesem Satz bekommst alle Informationen die zur Antragstellung wichtig sind:
  • Du musst seit mehr als 6 Monaten erkrankt sein!
  • Du musst für dein Lebensalter einen Zustand erreicht haben, der dich im Vergleich zu Gleichaltrigen einschränkt.
  • Deine Teilhabe an der Gesellschaft (Arbeit und im sozialen Umfeld) muss beeinträchtigt sein! Das kann z.B. die Tatsache sein, dass du an keinen Veranstaltungen mehr teilnehmen kannst, dich nicht mehr spontan mit Freunden treffen kannst oder mal ins Kino gehen. Oder nach der Arbeit z.B. nicht mehr fähig bist dich selbst zu versorgen, Haushalt zu führen! Schau dir Gleichaltrige an und vergleiche! 
  • Und ganz wichtig, du bist von einer Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 


Um alle diese Punkte zu rechtfertigen, greif zu einem Extrablatt und schreibe dir deinen ganz normalen Alltag auf! Beginne beim Aufstehen und beschreibe deine Einschränkungen schon morgens, der Gang zur Toilette, Duschen und Anziehen usw. 
Welche Einschränkungen hast du, wenn du zur Schule/Arbeit gehst? 
Wann und wie oft, wird dein Alltag durch Schmerzen unterbrochen? 
Bei welchen Tätigkeiten hast du Schwierigkeiten? 
Beschreibe deine Verfassung, deine Energie oder wie schwer sich ein ganz "normaler" Tag in deinem Leben anfühlt! Da kommt es auf jede Kleinigkeit an! 
Gerne auch mal über ein paar Tage notieren! Auch dein Schlafverhalten oder dein Erschöpfung gut erklärbar aufschreiben, natürlich welche Medikamente/Therapien du benötigst! 

Dann merkst du ziemlich schnell, was dieser Satz oben bedeutet! 

Es ist auch wichtig alle Erkrankungen die bereits diagnostiziert wurden, mitzuteilen. Diese werden zwar nicht einzeln zusammengerechnet, aber in ihrer Gesamtheit entscheiden sie darüber, welche Auswirkungen sie auf dich haben! 

Und ganz wichtig für dich zu wissen: Derjenige, der deinen Antrag erhält ist kein Mediziner, sondern Sachbearbeiter!!!!! Er/Sie bearbeitet nach den vorgegebenen Listen der "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" deinen Antrag. 
Versuche dir einfach vorzustellen, du musst jemanden ein Bild von dir geben, nicht persönlich sondern nur durch Beschreibung! Nur so kannst du deine Einschränkungen erklären, nicht mir der alleinigen Diagnose Endometriose!!! 


6. Was ist bei Ablehnung des Antrages??

Auch hier bist du nicht alleine und kannst ganz einfach Widerspruch einlegen! Achte auf die Fristen des Widerspruchs, dies ist ganz wichtig! Du kannst erst einmal Widerspruch direkt einlegen und eine Erklärung dafür nachreichen! 

Verhandle mit Profis! Bei einem Widerspruch empfehle ich dir auch dringend Rat von der Endometriose Vereinigung e.V. zu holen, als Mitglied hast du Anspruch auf Rechtsberatung und sie werden dir auch da kompetent zur Seite stehen! Oder eben der Sozialverband VdK! 

Ich hoffe, ich konnte Euch ein klein bisschen Licht ins Dunkel der Bürokratie geben?

Eure Endokat

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